Gutachter sind zur Weiterbildung verpflichtet. Sie müssen jedes Jahr mehrere Weiterbildungs-seminare und Fachvorträge besuchen. Diese kosten meist zwischen 500 € bis 2.000 € pro Jahr.
Die Weiterbildungen werden von den Bestellungsorganen kontrolliert.
• Auch die Kosten für Versicherungen und andere Gemeinkosten fallen jährlich an.
• All diese Kosten muss ein Gutachter auf die Stundensätze umlegen.
• Vereinbaren sie im Gutachter Auftrag die Kosten vorab. Lassen sie den ungefähren Aufwand
abschätzen und bitten sie um Information, wenn es teurer wird.
• Stundensatz Sachverständiger erste Stunde 139,00 € pauschal
• Kosten km Pauschale für KFZ (Wartung, Verschleiß, Treibstoff) km/1,47 € An- und Abfahrt
Bei Anfahrten unter 20 km wird eine Pauschale von 20,00 Euro berechnet.
• Vorort Termin inkl. ausführlicher mündlicher Stellungnahme, Bauwerkdiagnostik
anhand verschiedener Messgeräte, berechnen wir ebenfalls einen pauschalen
Stundensatz von 139,00 €, für jede angefangene halbe Stunde 70 €, zzgl. An- und Abfahrt
• Gutachterliche schriftliche Stellungnahme.
Hier werden die Kosten für Ortstermin, Zuzug. Aktenkunde, Büroarbeit, Porto, Schimmel-
Probeentnahme mit Untersuchungsergebnis je nach Aufwand zwischen 320 – 600 € berechnet.
• Berechnung von Schutzkleidung bei größeren Schimmelschäden.
• Bildprotokollierung, Bildbearbeitung, Digitalisierung werden nach Aufwand berechnet
• Anderweitige Kostenberechnung, z. B. für Reisekosten, Übernachtung, Laboranalytik, Fremdkosten,
Raumluftanalytik u.s.w. werden nach Aufwand berechnet.
• Ortstermin beinhaltet eine Zusammenfassung der vorgefundenen Zustände, durch Rückschlüsse
auf Ursache und Wirkung. Messungen, Bauwerkdiagnostik und Probeentnahmen vor Ort, sind nur
in Anlehnung der DIN – Normen zu bewerten, gewisse Toleranzen und Abweichungen der
Messgeräte ist zulässig.